Mit dem Anlagenzertifikat wird nachgewiesen, dass die Erzeugungsanlage gemäß der Technischen Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung, VDE-AR-N 4110) geplant und projektiert wurde. Dies erfolgt durch Abgleich der Planungsunterlagen unserer Kunden mit den Normvorgaben unter Berücksichtigung
1.1 | Koordination mit dem Auftraggeber per Telefon und E-Mail zur Beschaffung der erforderlichen Daten |
1.2 | Eingangsprüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität |
2.1 | Einspeiseleistung |
2.2 | Unsymmetrien |
2.3 | Quasistationärer Betrieb |
2.4 | Polrad- und Netzpendelungen |
2.5 | Nachweis Inselbetrieb und Teilnetzbetriebsfähigkeit |
2.6 | Nachweis Schwarzstartfähigkeit |
2.7 | Statische Spannungshaltung / Blindleistungsbereitstell. |
2.8 | Dynamische Netzstützung |
2.9 | Wirkleistungsabgabe |
2.10 | Netzsicherheitsmanagement |
2.11 | Wirkleistungseinspeisung in Abhängigkeit der Netzfrequenz |
2.12 | Kurzschlussstrombeitrag |
2.13 | Schutzkonzept und Schutzeinstellungen |
2.14 | Zuschaltbedingungen |
2.15 | Eigenbedarfs- und Hilfsenergieversorgung |
3.1 | Bewertungsbericht mit Hinweisen zur Inbetriebsetzungs- und/oder Konformitätserklärung |
3.2 | Bei positiver Bewertung: Ausstellung des Anlagenzertifikats und Versand an Auftraggeber |
4.1 | Zertifikatsüberwachung innerhalb der Gültigkeitszeitraumes |
Nach Errichtung der Erzeugungsanlage ist diese fachgerecht durch den Anlagenerrichter in Betrieb zu setzen. Die Inbetriebnahme der vollständigen Erzeugungsanlage beinhaltet im Wesentlichen folgende Anlagenteile:
Die Inbetriebnahme und die dabei durchgeführten Prüfungen der korrekten Funktion aller technischen Komponenten ist mit Protokollen durch den Anlagenerrichter nachzuweisen. Die Inbetriebsetzung und die damit verbundene Nachweisführung für die Inbetriebsetzungserklärung werden durch ZfDE fachlich unterstützt und koordiniert. Die Erstellung der Inbetriebsetzungserklärung und die Zusammenfassung der Prüfergebnisse im Nachweisformular (E11 Bogen) sind ebenfalls Bestandteil dieser Leistung.
1.1 | Koordination mit dem Auftraggeber per Telefon und E-Mail zur Beschaffung der erforderlichen Daten |
1.2 | Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität |
2.1 | Überprüfung des Anlagenaufbaus |
2.2 | Überprüfung und ggf. Korrektur der EZE-Parametrierung |
2.3 | Überprüfung und ggf. Korrektur der EZA-Regler-Parametrierung |
2.4 | Überprüfung der Schutz- und Wandlerprüfprotokolle |
2.5 | Überprüfung der Netzbetreiberprüfprotokolle (P/Q-Test, Bittest) |
2.6 | Wenn möglich, Erzeugung und Überprüfung der Blindleistungskennlinie aus Betriebsmessung |
2.7 | Fotodokumentation |
3.1 | Inbetriebsetzungserklärung mit E.11-Bogen der VDE-AR-N 4110 |
Die Konformitätserklärung ist der Nachweis, dass die Erzeugungsanlage konform zum Anlagenzertifikat errichtet wurde. Beim Prüfprozess zur Konformitätserklärung werden die übergebenen Inbetriebsetzungsunterlagen mit dem Anlagenzertifikat verglichen.
1.1 | Koordination mit dem Auftraggeber per Telefon und E-Mail zur Beschaffung der erforderlichen Daten |
1.2 | Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität |
2.1 | Konformität des Anlagenaufbaus (z. B. Einheiten, Komponenten, primär- und sekundärtechnische Betriebsmittel sowie deren Verschaltung) zum Anlagenzertifikat und zu Vorgaben des Netzbetreibers |
2.2 | Konformität der Parametrierung der Erzeugungsanlage zum Anlagenzertifikat und zu Einheiten- und Komponentenzertifikat(en) |
2.3 | Vollständige Umsetzung der Konzepte zur statischen Spannungshaltung, Wirkleistungssteuerung und dynamischen Netzstützung sowie des Schutzkonzeptes entsprechend des Anlagenzertifikates und der Vorgaben des Netzbetreibers |
3.1 | Bewertungsbericht, ggf. mit Darstellung und Bewertung der Abweichungen ggü. dem Anlagenzertifikat |
3.2 | Bei positiver Bewertung: Ausstellung der Konformitätserklärung und Versand an den Auftraggeber |
In der Projektvorbesprechung werden der Verfahrensablauf und die durch den Auftraggeber zu übergebenden Unterlagen und Informationen erläutert und besprochen. Bei Bedarf können auch Lieferanten des Auftraggebers mit einbezogen werden oder im Rahmen des Gespräches Abstimmungen mit dem Netzbetreiber erfolgen. Für Kunden, die eine erstmalige Zertifizierung bei der ZfDE beauftragen, ist diese Leistung obligatorisch zu buchen. Wir generieren durch diese Verfahrensweise einen effizienten Austausch erforderlicher Unterlagen und Informationen während des gesamten Zertifizierungsprozesses, um so ein stabiles und günstiges Preisgefüge unserer Dienstleistungen für alle Kunden zu gewährleisten. Im direkten Vertragsverhältnis mit unseren Kunden wird die Bearbeitung beschleunigt und es können Mehraufwendungen für Nachforderungen notwendiger Unterlagen auf beiden Seiten frühzeitig minimiert werden.